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Branddirektion München Kontakte |
| Sie sind im Bereich: Branddirektion München * Integrierte Leistelle ** Notrufnummern |
Weitere Wahlmöglichkeiten: |
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| Notrufnummern in München | ||||||||||||||||||||||||
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| Notfall-Telefax-Vorlagen für Gehörlose | ||||||||||||||||||||||||
| Das Notfall-Telefax ist unter der Nummer ( 089 ) 2353 4331
an die Integrierte Leitstelle München zu senden, die täglich 24 Stunden
erreichbar ist. Der Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle
München erstreckt sich auf das Stadtgebiet und den Landkreis München. ( Das Notfall-Telefax ist als PDF - Datei hintergelegt )
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| Telekommunikationsservice für Gehörlose (TEKOS) | ||||||||||||||||||||||||
| Alternativ: Gehörlosenverband München und Umland e.V. (GMU), Lohengrinstr. 11 in 81925 München Servicezeiten: Montag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
Wichtig: Bitte mit Betreff "Notruf" eintragen. Erreichbarkeit: eMail: tekos@gmu.de Fax: 089 / 99 26 98 - 820 SMS: 0160 / 99 10 90 56 Chat-MSN: TEKOSSall@hotmail.de |
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| Notruf mit einem Mobiltelefon - Hinweise für Handy-Benutzer | ||||||||||||||||||||||||
| In
allen Mobilfunknetzen können sie vorwahlfrei und kostenlos die
Notrufnummern 112 und 110 erreichen. Sie werden dann mit der
nächstgelegenen Einsatzzentrale von Feuerwehr oder Polizei verbunden. Bedenken Sie aber: die nächstgelegene Einsatzzentrale muss nicht unbedingt die zuständige sein! Bitte teilen sie dem Disponenten Ihren genauen Aufenthaltsort mit. |
Kein
Notruf ohne SIM-Karte Notrufe von einem Handy sind künftig nur noch mit einer betriebsbereiten SIM-Karte möglich. Die bisherige Möglichkeit, Notrufe auch ohne SIM-Karte absetzen zu können, wird gesperrt. Dies geht aus einer, vom Bundesrat beschlossenen Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV) hervor. Demnach können Notrufe an die Nummern 112 und 110 künftig nur noch von Handys abgesetzt werden, in denen eine aktive SIM-Karte steckt. Gleichzeitig müssen die Netzbetreiber sicher stellen, dass im Ernstfall auch Notrufe netzfremder Kunden vermittelt werden. Mit der neuen Verordnung will der Gesetzgeber unter anderem dem Missbrauch der Notrufnummern vorbeugen. |
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